In meiner Musikschule erlernen Sie das Spiel von

- Klavier

- Keyboard

- Bass

- Gitarre

- Schlagzeug

- Percussion

- Blockflöte

- Trompete

- Gesang

Für die 3 – 6jährigen biete ich musikalische Früherziehung mit eigens dafür geschriebenem Liederbuch an.

Nachhilfeunterricht erteile ich für alle Jahrgänge bis zum Abitur,
insbesondere für Mathematik.






Meine AGBs für die Musikschule:
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 1.3.2024

§ 1 Unterricht
1. Die Musikschule TonArt erteilt musikalische Früherziehung und Instrumentalunterricht.
2. Dauer und Form des Unterrichts sind dem jeweiligen Unterrichtsprogramm und dem aktuellen Entgelttarif zu entnehmen.
3. Der Unterricht findet in einem Raum der Martin-Luther-Kirchengemeinde, Schillerstr. 19 (Brucknerstr. 1, linker Eingang), 31785 Hameln, statt.
4. Die SchülerInnen sind nicht zusätzlich durch die Musikschule gegen Unfallschäden in den Unterrichtsräumen und auf dem Schulweg versichert.
5. Die Teilnehmerzahl in der musikalischen Früherziehung beträgt mindestens 7 und höchstens 10 Kinder. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder fällt diese während der Kursdauer unter die Mindestzahl, behält sich die Geschäftsführung vor, die TeilnehmerInnen auf andere Kurse zu verteilen oder den Kurs zu beenden.

§ 2 Entgelte
1. Für die Erteilung des Unterrichts werden privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erhoben.
2. Die Entgeltpflicht entsteht mit Abschluss des Unterrichtsvertrags. Das Entgelt wird für einen Monat erhoben.
3. Das Unterrichtsentgelt ist monatlich im Voraus fällig. Entgelte müssen bis spätestens zum 5ten eines jeden Monats auf dem Konto der Musikschule gutgeschrieben sein (OLB, IBAN DE36280200508485559200). Ist dies nicht der Fall, so gerät der Zahlungspflichtige ohne Mahnung in Verzug. Für die Dauer des Verzugs sind eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 Euro und Zinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten. Wird das Entgelt nicht pünktlich entrichtet, besteht kein Anspruch auf Erteilung des Unterrichts. Die Zahlungspflicht endet bei Kündigung des Unterrichtsvertrags jeweils zum Ende des Schul-(halb)jahres (31.1. und 31.7.) mit 6wöchiger Kündigungsfrist. Zuviel gezahlte Entgelte werden erstattet.
4. Fällt der Unterricht aus Gründen, die von der Musikschule TonArt zu vertreten sind, für einen Schüler / eine Schülerin unverlegbar aus, so wird das Entgelt erstattet.
5. Belegen zwei und mehr in häuslicher Gemeinschaft lebende Mitglieder einer Familie im selben Schuljahr Instrumentalunterricht, so ermäßigt sich das laut geltendem Tarif zu entrichtende Entgelt um 10%.

§ 3 Anmeldungen, Kündigungen, Schuljahr und Schulbesuch
1. Eine Anmeldung ist der verbindliche Wunsch des Kunden, die entsprechenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Anmeldung von der Musikschule angenommen wird. Eine entsprechende Bescheinigung wird dem Kunden ausgehändigt.
2. Das Schuljahr entspricht dem der öffentlichen Schulen im Land Niedersachsen. Es beginnt am 1. August und endet am 31. Juli. Während der allgemeinen Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
3. Anmeldungen können jederzeit bei der Musikschule TonArt eingereicht werden. Für jede/n SchülerIn und für jedes Unterrichtsfach ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Bereitstellung eines Unterrichtsplatzes richtet sich nach den Aufnahmemöglichkeiten der Musikschule.
4. Anmeldungen sind schriftlich an die Musikschule TonArt zu richten. Anmeldungen werden nur rechtswirksam, wenn die entsprechenden Unterrichtsverträge unterzeichnet der Musikschule TonArt vorliegen.
5. Die Erstlaufzeit beträgt 18 Monate. Danach kann jederzeit eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat erfolgen.
6. Bei einer Reduzierung oder Auflösung der Gruppe, die eine Erhöhung des Unterrichtsentgeltes nach sich zöge, wird sich die Musikschule TonArt bemühen, eine neue Gruppe zu bilden. Sofern dies unter zumutbaren Bedingungen nicht möglich ist und die Musikschule TonArt den Unterricht unter den bisherigen Bedingungen nicht weiterführen kann, steht den Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Zuviel gezahlte Entgelte werden erstattet.
7. Die Schüler/innen sind zu regelmäßigem Besuch des Unterrichts angehalten. Begründetes Fehlen ist der Lehrkraft rechtzeitig anzuzeigen. Nichterscheinen zum Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Versäumt ein/e Schüler/in den Unterricht, so hat er/sie keinen Anspruch darauf, dass der Unterricht nachgeholt wird.
8. Die Eltern bzw. deren Vertreter sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem Alter von 7 Jahren bis zum Eintreffen des Lehrpersonals zu beaufsichtigen und nach Beendigung des Unterrichts pünktlich abzuholen. Eine Aufsicht der Kinder über die Unterrichtszeit hinaus durch die Musikschule TonArt findet grundsätzlich nicht statt.

Musikschule und Nachhilfeschule, Willkommen
über mich
meine Angebote