Für die 3 – 6jährigen biete ich musikalische Früherziehung mit eigens dafür geschriebenem Liederbuch an.
Nachhilfeunterricht erteile ich für alle Jahrgänge bis zum Abitur, insbesondere für Mathematik.
Meine AGBs für die Musikschule:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand:
1.3.2024
§ 1 Unterricht 1. Die Musikschule TonArt erteilt musikalische
Früherziehung und Instrumentalunterricht. 2. Dauer und Form des Unterrichts sind dem jeweiligen
Unterrichtsprogramm und dem aktuellen Entgelttarif zu entnehmen. 3. Der Unterricht findet in einem Raum der Martin-Luther-Kirchengemeinde,
Schillerstr. 19 (Brucknerstr. 1, linker Eingang), 31785 Hameln, statt. 4. Die SchülerInnen sind nicht zusätzlich durch die
Musikschule gegen Unfallschäden in den Unterrichtsräumen und auf dem Schulweg
versichert. 5. Die Teilnehmerzahl in der musikalischen Früherziehung
beträgt mindestens 7 und höchstens 10 Kinder. Wird die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht oder fällt diese während der Kursdauer unter die Mindestzahl,
behält sich die Geschäftsführung vor, die TeilnehmerInnen auf andere Kurse zu
verteilen oder den Kurs zu beenden.
§ 2 Entgelte 1. Für die Erteilung des Unterrichts werden
privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erhoben. 2. Die Entgeltpflicht entsteht mit Abschluss des
Unterrichtsvertrags. Das Entgelt wird für einen Monat erhoben. 3. Das Unterrichtsentgelt ist monatlich im Voraus
fällig. Entgelte müssen bis spätestens zum 5ten eines jeden Monats auf dem
Konto der Musikschule gutgeschrieben sein (OLB, IBAN DE36280200508485559200).
Ist dies nicht der Fall, so gerät der Zahlungspflichtige ohne Mahnung in Verzug.
Für
die Dauer des Verzugs sind eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 Euro und Zinsen
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten. Wird das Entgelt nicht
pünktlich entrichtet, besteht kein Anspruch auf Erteilung des Unterrichts.
Die
Zahlungspflicht endet bei Kündigung des Unterrichtsvertrags jeweils zum Ende
des Schul-(halb)jahres (31.1. und 31.7.) mit 6wöchiger Kündigungsfrist. Zuviel
gezahlte Entgelte werden erstattet. 4. Fällt der Unterricht aus Gründen, die von der
Musikschule TonArt zu vertreten sind, für einen Schüler / eine Schülerin
unverlegbar aus, so wird das Entgelt erstattet. 5. Belegen zwei und mehr in häuslicher Gemeinschaft
lebende Mitglieder einer Familie im selben Schuljahr Instrumentalunterricht, so
ermäßigt sich das laut geltendem Tarif zu entrichtende Entgelt um 10%.
§ 3 Anmeldungen, Kündigungen, Schuljahr und Schulbesuch 1. Eine Anmeldung ist der verbindliche Wunsch des
Kunden, die entsprechenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ein Vertrag kommt
erst zustande, wenn die Anmeldung von der Musikschule angenommen wird. Eine
entsprechende Bescheinigung wird dem Kunden ausgehändigt. 2. Das Schuljahr entspricht
dem der öffentlichen Schulen im Land Niedersachsen. Es beginnt am 1. August und
endet am 31. Juli. Während der allgemeinen Schulferien und an den gesetzlichen
Feiertagen findet kein Unterricht statt. 3. Anmeldungen können jederzeit bei der Musikschule
TonArt eingereicht werden. Für jede/n SchülerIn und für jedes Unterrichtsfach
ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Bereitstellung eines Unterrichtsplatzes
richtet sich nach den Aufnahmemöglichkeiten der Musikschule. 4. Anmeldungen sind schriftlich an die Musikschule
TonArt zu richten. Anmeldungen werden nur rechtswirksam, wenn die
entsprechenden Unterrichtsverträge unterzeichnet der Musikschule TonArt
vorliegen. 5. Die Erstlaufzeit beträgt 18 Monate. Danach kann jederzeit eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat erfolgen. 6. Bei einer Reduzierung oder Auflösung der Gruppe,
die eine Erhöhung des Unterrichtsentgeltes nach sich zöge, wird sich die
Musikschule TonArt bemühen, eine neue Gruppe zu bilden. Sofern dies unter zumutbaren
Bedingungen nicht möglich ist und die Musikschule TonArt den Unterricht unter
den bisherigen Bedingungen nicht weiterführen kann, steht den Vertragsparteien
ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Zuviel gezahlte Entgelte werden erstattet. 7. Die Schüler/innen sind zu regelmäßigem Besuch
des Unterrichts angehalten. Begründetes Fehlen ist der Lehrkraft rechtzeitig
anzuzeigen. Nichterscheinen zum Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Versäumt ein/e Schüler/in den Unterricht, so hat er/sie keinen Anspruch darauf,
dass der Unterricht nachgeholt wird. 8. Die Eltern bzw. deren Vertreter sind verpflichtet,
ihre Kinder bis zu einem Alter von 7 Jahren bis zum Eintreffen des
Lehrpersonals zu beaufsichtigen und nach Beendigung des Unterrichts pünktlich
abzuholen. Eine Aufsicht der Kinder über die Unterrichtszeit hinaus durch die
Musikschule TonArt findet grundsätzlich nicht statt.